1. Veranstalter
IWI oder IWG oder wer auch immer mit Postadresse
2. Geltung
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Seminare des Veranstalters. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer ??? brauchen wi das, wohl ja für die business coaching zukunft, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung und die Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
3.2 Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Im Sonderfall des Überschreitens einer Höchstteilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. : Das hatten wir seither nicht drin und es beisst sich auch mit der rechtlichen Gültigkeit einer Anmeldung. Eigentlich müssten wir die Höchstteilnehmerzahl prüfen … und dann keine Anmeldungen mehr annehmen, unabhängig davon, wann jemand bezahlt.
3.3 Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3.4 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert.
3.5 Kann eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
4. Zahlung
Das Teilnahmeentgelt ist mit Zugang der Rechnung (oder den darin genannten Bedingungen) – wenn wir uns auf eine Rechnung beziehen wollen ? vor Veranstaltungsbeginn fällig. Es ist per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer (oder wie bisher Ort o. ä., wenn nicht basierend auf Rechnung) …. zu zahlen.
5. Rücktritt des Teilnehmers
5.1 Das Widerrufsrecht des Verbrauchers (siehe Ziff. 6) besteht neben dem im Folgenden geregelten Rücktrittsrecht.
5.2 Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu zahlen ist.
5.3 Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 30% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
5.5 Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Veranstaltung ist nicht möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Widerruf des Verbrauchers
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben ergänzend zur Rücktrittsregelung in Ziff. 5 ein Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (alle Kontaktdaten hier drin) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
7. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter
7.1 Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 9 ausgeschlossen.
7.2 Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. wegen Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.
8. Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z.B. wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder auf eine Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Wir hatten seither in Anmeldeformular:
Die Teilnehmer tragen in jedem Fall die Verantwortung für sich und Ihre Gesundheit selbst.
Der Veranstalter sowie die Seminarleitung übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Sachen.
Die Teilnehmer verzichten diesbezüglich unwiderruflich auf jegliche Haftungsansprüche und Forderungen.
und das hier in den Heilsitzungen:
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Sachen. Der Teilnehmer verzichtet diesbezüglich unwiderruflich auf jegliche Haftungsansprüche und Forderungen. Ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
meine Lieblingslösung (Konbi aus Verantwortung für sich und ERwähnung Vorsatz und Fahrlässigkeitsausschluss):
Die Teilnehmer tragen in jedem Fall die Verantwortung für sich und ihre Gesundheit selbst. Der Veranstalter sowie die Seminarleitung übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Sachen. Der Teilnehmer verzichtet diesbezüglich unwiderruflich auf jegliche Haftungsansprüche und Forderungen. Ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Datenschutz
Die Daten des Teilnehmers und/ oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
11. Urheberrecht
Hier stand etwas von Arbeitsunterlagen und Computerdateien. Trifft bei uns nicht zu. Allerdings könnte es hier um Bilder des Events oder Tonmitschnitte gehen – sollten wir das einfügen ? Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
12. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am ersten Veranstaltungstag und endet am letzten Veranstaltungstag (= Mindestvertragslaufzeit).
13. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
